Logopädie
Unsere Leistungen
Logopädie beschreibt ein medizinisch-therapeutisches Fachgebiet, das sich mit den Funktionen und Störungen des Sprech- und Sprachapparates im weitesten Sinne befasst. Dazu gehören der Bereich der Stimme und des Sprechens im Sinne der Artikulation, der Sprache und des Schluckens. Neben der Diagnostik und Therapie von Störungen der genannten Bereiche, sind auch die Prävention und Lehre Elemente der Logopädie.
Wir untersuchen, beraten, informieren und behandeln unter anderem bei folgenden Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen:
Sprachauffälligkeiten im Kindesalter
- Störungen der Artikulation (Dyslalie)
- Näseln , z.B. durch Lippen-Kiefer-Gaumenspalte (LKGS)
- Hörstörungen
- phonologische Störungen
- Sprachentwicklungsstörungen / -verzögerungen, wie z.B. Störungen der Grammatik, eingeschränkter Wortschatz
Myofunktionelle Störungen
- Störungen der Motorik und Spannung von Zunge, Lippen und Wangen
- Kau- und Schluckstörungen
Die Therapie kann im Zusammenhang mit kieferorthopädischer Behandlung und bei Artikulationsstörungen erforderlich sein.
Stimmstörungen
- funktionelle Stimmstörungen, z.B. durch ungünstigen Gebrauch von Stimme, Atmung u.a.
- organische Stimmstörungen nach Kehlkopfoperationen, bei Lähmung und anderen Ursachen
- psychogene Stimmstörungen
Stimmstörungen (Dysphonien, Aphonien) können bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auftreten. Symptome sind Heiserkeit, Kloßgefühl, Räusperzwang, Atemnot beim Sprechen, geringe Belastbarkeit der Stimme bis hin zum Wegbleiben der Stimme.
Stottern / Poltern
- kindliches Stottern und Poltern
- Stottern bei Jugendlichen
- Stottern bei Erwachsenen
Stottern und Poltern sind Sprechstörungen, die durch unfreiwillige Stockungen im Redefluss und/oder das Wiederholen von Lauten, Silben, Wortteilen oder ganzen Worten gekennzeichnet sind.
Sprach-, Sprech-, Stimmstörungen nach Hirnschädigungen
- Aphasie
- Dysarthrie
- Sprechapraxie
- Schluckstörungen (Dysphagie)
Diese Störungen können sich in unterschiedlichem Maße auf die Bereiche des Sprechens, Verstehens, Schreibens und/oder Lesens sowie der Nahrungsaufnahme auswirken. Verursachte werden diese Störungen z.B. durch Schlaganfall, Unfall, neurologische Erkrankung u.a.
Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)*
- Lese-Rechtschreib-Schwäche als Folge einer Sprachentwicklungsstörung
- bei Schwierigkeiten in der Lautunterscheidung
- bei verkürzter Hörgedächtnisspanne etc.
*Die Therapien von Lese-Rechtschreib-Störungen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. In Einzelfällen gibt es aber die Möglichkeit, dass das zuständige Jugendamt gemäß §35a. SGB VIII die anfallenden Therapiekosten übernimmt.
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Häufig gestellte Fragen
Behandeln Sie nur Privatpatienten?
Nein, wir behandeln selbstverständlich alle Patienten - privat und gesetzlich Versicherte.
Haben Sie Parkmöglichkeiten?
Ja. Auf dem Grundstück unserer Praxis stehen Ihnen sowohl Fahrradständer, als auch Parkplätze für PKWs zur Verfügung. Sollten diese bereits belegt sein, finden Sie im umliegenden Wohngebiet ausreichend Parkplätze.
Muss ich eine Zuzahlung leisten?
Jeder gesetzlich Versicherte muss für eine Heilmittelverordnung, die von einem Arzt verschrieben wurde, eine Zuzahlung leisten. Die Höhe richtet sich danach, was der zuständige Arzt verordnet hat. Falls Sie eine Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse erhalten, bringen Sie diese bitte bei der ersten Behandlung mit.
Fallen Kosten bei einer Terminabsage an?
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen andernfalls die versäumte Behandlung in Rechnung stellen müssen.
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